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Mehrwertsteuersenkung 2020

Mehrwertsteuersenkung 2020

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

ab 1. Juli sinken die Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5%. Die Absenkung der Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr ist eine zentrale Maßnahme aus dem Corona-Paket, mit dem die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abfedern möchte. 

Was bedeutet das für Sie als Kunden?
Sofern Sie die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllen, ändert sich zunächst nichts, da es sich bei der Umsatzsteuer um einenen durchlaufenden Posten handelt. Für zum Beispiel nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden (u.a. Kunden aus dem europäischen Ausland ohne gültige EU USt-ID) oder Kleinunternehmer (nach § 19 UStG), reduziert sich der Preisaufschlag bei zahntechnischen Halbfertigerzeugnissen von 7% auf 5% bzw. bei Handelsartikeln sogar von 19% auf 16%. Dies bedeutet, dass sich zum Beispiel eine 5-gliedrige Zirkonbrücke von brutto 441,91€ auf 433,65€ vergünstigt. Was sich zunächst als nicht viel anhört, kann sich bei entsprechenden Mengen durchaus rechnen.

Wird dieser Vorteil an den Kunden weitergegeben?
INFINIDENT wird diese Senkung nicht für eine versteckte Preiserhöhung nutzen, sondern die entstehenden Vorteile werden unmittelbar an unsere Kunden weitergeben.

Was ist zu tun?
Sie als Kunde müssen gar nichts tun. Vielmehr werden Sie ab 1. Juli 2020 bei der Berechnung der Bruttopreise (Preise inkl. gültiger Umsatzsteuer) den entsprechend reduzierten Mehrwertsteuersatz ausgewiesen bekommen.

Sie haben Fragen?
Gerne steht Ihnen unser Zahntechnik-Support unter 06151-3961818 für deren Beantwortung zur Verfügung.

Wir bedanken uns für Ihre Treue und Unterstützung in dieser anspruchsvollen Zeit.

Ihr Team INFINIDENT